| I. | Allgemeines Für alle Verträge gelten ausschließlich die folgenden Mietbedingungen des Vermieters. Abweichende oder Ergänzende Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Angebote gelten immer Vorbehaltlich der Zwischenvermietung und sind unverbindlich
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| II. | Mietzeit und Mietpreise Die Dauer der Mietzeit beträgt 3 Tage oder 1 Wochenende (Freitag-Montag). Jeder weitereMiettag wird mit 15% der Miete berechnet. Die Mietpreise berechnen sich nach der aktuellen Preisliste und gelten für Selbstabholung und Rücklieferung in gereinigtem Zustand zzgl. der z. Zt. gültigen MwSt. Entspricht der Zustand nicht dem Auslieferungsstandard wird für die Instandsetzung in den Auslieferungszustand 50% des Mietpreises erhoben. (Beschädigungen s. III.) In der Regel erfolgt die Zahlung bei Lieferung/Selbstabholung. Kautionsforderung behält sich der Vermieter vor.
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| III. | Haftung Der Mieter haftet während der Mietzeit für alle an und durch die Mietobjekte entstehenden Schäden. Bei Zelten gelten die gültigen Preislisten der Hersteller zzgl. des Ausfalls bzw. der evtl. nötigen Zumietkosten. Die Weitervermietung an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters.
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| IV. | Übernahme/Rückgabe Bei Selbstabholung wird das Mietgut in unbeschädigtem, gereinigtem und betriebsfähigen Zustand bereitgestellt. Der Mieter hat den Zustand auf Vollständigkeit und Tauglichkeit selbst zu kontrollieren. Bei Rücklieferung oder Abholung erfolgt diese Prüfung in den Räumen des Vermieters. Der Mieter ist für vorschriftmäßiges Verladen und Transportieren verantwortlich. Lieferungen und Abholungen erfolgen gem. der jeweils gültigen Entfernungstabelle. Für alle Mietgegenstände, außer Zelte, die incl. Aufbau geliefert werden, versteht sich die Anlieferung zu ebener Erde bis hinter die 1. Türe.
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| V. | Vorzeitige Kündigung Der Mieter kann den Auftrag nach Auftragserteilung bis zum Beginn der Mietperiode kündigen. Der Vermieter ist zur Berechnung von folgenden Stornogebühren berechtigt: bis 30 Tg. vor Beginn der Mietperiode 50 % bis 14 Tg. vor Beginn der Mietperiode 65 % bei späterer Kündigung 90 %
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| VI. | Versicherung Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietobjekte in Empfang genommen hat.
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| VII. | Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Firmensitz des Vermieters. |




